Herzlich Willkommen!

Das Notariats- und Advokaturbüro von Dominik Tschabold in Steffisburg steht seit über 30 Jahren für Kompetenz, Erfahrung und ein hohes Mass an Vertrauen. Die persönliche Beratung und Betreuung steht bei unseren individuell auf Sie zugeschnittenen Notariatsdienstleistungen ebenso im Fokus wie in der Rechtsberatung.

Unser kleines, hochprofessionelles Kanzleiteam überzeugt mit einer hohen Flexibilität, kurzen Reaktionszeiten und exzellenter Fachkompetenz. Ganz gleich, ob es um Grundstücksübertragungen, erbrechtliche Angelegenheiten, Vorsorgethemen oder Unternehmensrecht geht – wir stehen Ihnen mit unserem juristischen Know-how und unserer jahrelangen Erfahrung zur Seite und sorgen für eine reibungslose und vertrauliche Abwicklung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Dominik Tschabold
Notar und Rechtsanwalt

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag
7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Telefonbedienung

9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Als Notar kommt es mir darauf an, meine Klienten stets umfassend und transparent aufzuklären und zu beraten. Die Unterschrift ist am Ende nur das Resultat dieser Arbeit.

Als Rechtsanwalt bin ich nur sehr dezidiert tätig. Der Fokus liegt dabei ganz klar auf der Rechtsberatung.

Vertrauen ist der Anfang einer jeden guten Klientenbeziehung. Viele dauern bei uns schon über 25 Jahre.

Aktuelles

Neues Stiftungsrecht

Am 1. Januar 2024 tritt das revidierte Stiftungsrecht in Kraft, welches vom Parlament am 17.12.2021 nach knapp siebenjähriger Debatte verabschiedet wurde. Es bringt kurz zusammengefasst folgende Neuerungen:

  • Ausdehnung des Änderungsvorbehalts (Art. 86a nZGB): Neu kann sich ein Stifter oder eine Stifterin nicht nur die nachträgliche Änderung des Zwecks, sondern auch der Organisation der Stiftung vorbehalten. So kann diese flexibler und gezielter an veränderte Umstände angepasst werden, indem z.B. neue Stiftungsorgane eingesetzt oder die Regeln über die Verwaltung des Stiftungsvermögens geändert werden.
  • Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde (Art. 86b nZGB): Unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde sind neu möglich, wenn dies aus sachlichen Gründen als gerechtfertigt erscheint und keine Rechte Dritter beeinträchtigt. Bisher musste eine Änderung aus triftigen sachlichen Gründen als geboten erscheinen. Zudem wird neu geregelt, dass Änderungen an der Stiftungsurkunde gemäss den Art. 85 bis 86b ZGB ohne öffentliche Beurkundung erfolgen, sondern durch die zuständigen Aufsichtsbehörden verfügt werden.
  • Stiftungsaufsichtsbeschwerde (Art. 84 Abs. 3 nZGB): Neu wird ein abschliessender Katalog der beschwerdeberechtigen Personen (Begünstigte oder Gläubiger der Stiftung, Stifter, Zustifter, ehemalige und aktuelle Stiftungsräte) eingeführt, die gegen statuten- oder rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen der Stiftungsorgane Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde führen können. Diese Stiftungsaufsichtsbeschwerde war im bisherigen Recht nicht geregelt.

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Bürogemeinschaft

Am 25. Mai 2020 begründete TSCHABOLD Notariat Advokatur am Standort Oberdorfstrasse 30 in 3612 Steffisburg eine Bürogemeinschaft mit RIESEN Notariat Advokatur. Die beiden Geschäfte der Notare und Rechtsanwälte Dominik Tschabold und Michael Riesen arbeiten seither im logistischen und administrativen Bereich zusammen, bleiben ansonsten jedoch unabhängige Einzelunternehmen mit individuellen Kundenbeziehungen.

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